Spielhallen und Wettbüros
Leistungsbeschreibung
Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine besondere Erlaubnis. Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Waren- oder Spielgerät aufgestellt werden, insgesamt höchstens 12 Geräte.
OrtsrechtRechtsgrundlagen allgemein
§33 i Gewerbeordnung (GewO NW)
Erforderliche Unterlagen
● gültige Baugenehmigung und Schlussabnahme des Gebäudes.
● Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
● Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
● Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.
● Das Führungszeugnis der Belegart "0" (Null). Dies können Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen.
● Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes anfordern.
● Personalausweis oder Nationalpass
● Juristische Personen benötigen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung. Stellt jemand als juristische Person den Antrag, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragener Verein oder ähnliches, dann müssen die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person, mit Ausnahme des Führungszeugnisses, als auch für die vertretungsberechtigten Personen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Dies sind Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende. Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Kosten
Gebühr für die Entscheidung über die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle: 150 bis 3.000 Euro