Eingliederungshilfe (pauschal) nach § 9 Abs. 2 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Leistungsbeschreibung
Aussiedler, die in der ehemaligen Sowjetunion unter Gewahrsam (Kommandanturaufsicht, TRUD-Armee) standen, haben unter Umständen einen Anspruch auf die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe.
Bei der Stadt Beckum sind Anträge hierzu erhältlich. Sie werden ausgefüllt an die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in Unna-Massen zur weiteren Bearbeitung geschickt.
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) § 9 Abs. 2
Rechtsgrundlagen allgemeinErforderliche Unterlagen
- Aussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1, Geburtsurkunde,
- Personalausweis,
- Kommandanturbescheinigung,
- Unterlagen über den Aufenthaltsort/Wohnsitz in der damaligen Sowjetunion .