Hilfe zur Pflege
Leistungsbeschreibung
Für die Gewährung der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Warendorf zuständig.
Kreisverwaltung Warendorf: Pflege- und Wohnberatung
Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie bei den Ansprechpartnern. Die Anträge können dann direkt an die zuständige Stelle des Kreises Warendorf weitergeleitet werden.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Sofern Sie bereits laufende Leistungen erhalten, brauchen Sie keine weiteren Unterlagen.
Ansonsten benötigen Sie Einkommensnachweise und sonstige Unterlagen wie z.B.- Ablehnungsbescheid der Pflegekasse,
- Pflegegutachten der Pflegekasse (soweit vorhanden)
- Ärztliche Bescheinigung über die Art der Erkrankung (soweit vorhanden)
- Rentenbescheid
- Lohnbescheinigung
- Wohngeldbescheid
- Kindergeldbescheid
- Einkommens-/Lohnsteuerbescheid
- Mietvertrag
- Abrechnung Strom, Gas
- Nachweis über Arbeitslosmeldung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Sparbücher
- Nachweise über Versicherungsbeiträge
- Sozialversicherungsausweis
- Lohnsteuerkarte
- Unterlagen zur Haltung eines PKW (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)
Bei Trennung/Scheidung zusätzlich:
- Schriftwechsel in der Trennungs-/Unterhaltsangelegenheit
- Scheidungsurteil Urteil/Vergleich über Unterhalt sowie Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschusszahlungen
Kosten
keine