Abmeldung Wohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt, so genügt eine Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde, die dann der Stadt Beckum eine entsprechende Nachricht gibt. Das Melderegister in Beckum wird dann entsprechend angepasst.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Stadt Beckum abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
Kosten
- die Abmeldung ist kostenfrei
Weiterführende Informationen
Dokumente