Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche, die keinen gültigen Reisepass besitzen, sind verpflichtet, ab 16 Jahren einen Personalausweis zu besitzen.

     

    Antragstellung

    • Die Beantragung muss persönlich erfolgen und  Sie können sich nicht vertreten lassen.
    • Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.

    Unter 16 Jahre

    Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständninserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt. 

    Namensänderung durch Eheschließung

    Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

    Vorzulegende Unterlagen

    • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
    • und/oder Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder Ihren Reisepass,
    • ein aktuelles bimoetrisches Passbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. 

    Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt auf dem Amt oder bei einem Berufsfotografen gemacht werden. Ausgedruckte Passbilder werden ab dem 01.05.2025 dann nicht mehr angenommen. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.

    Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die

    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde vor.

    Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

    Sie erhalten bei Antragstellung eine Informationsbroschüre über die neuen Möglichkeiten des neuen Personalausweises.

    Neuer Flyer zum Personalausweis

    Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Flyer zum Personalausweis veröffentlicht.

    Status beantragter Dokumente

    Hier können Sie den Status Online-Statusabfrage  der von Ihnen beantragten Ausweisdokumente prüfen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, diese finden Sie auf der Gebührenquittung.

    Personalausweis mit eID Funktion

    Der Personalausweis mit eID Funktion ist zwar klein, aber vielseitig und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt.

     

    PIN Brief

    Neuerungen zum PIN Brief für den Personalausweis:

    1. Ab 17. Februar 2025 werden die PIN-Briefe nicht mehr nach Hause versandt, sondern es erfolgt die Aushändigung der Briefe bei Antragstellung eines neuen Personalausweises. Das dazugehörige Sperrkennwort erhalten Sie bei Abholung Ihres neuen Personalausweises.
    2. Jede antragstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN-Brief; die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31. Oktober 2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.

    Gebühren

    • Personalausweis für Personen bis 24 Jahren (6 Jahre gültig)   22,80 Euro
    • Personalausweis für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 Euro
    • Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. 
    • Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) zahlen.
  • Rechtsgrundlage

    • Bundespersonalausweisgesetz
    • Personalausweisgesetz des Landes NRW
  • Erforderliche Unterlagen

      • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
      • und/oder Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder Ihren Reisepass,
      • ein aktuelles bimoetrisches Passbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
      • Einversändniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Personen unter 16 Jahren 

      Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt auf dem Amt oder bei einem Berufsfotografen gemacht werden. Ausgedruckte Passbilder werden ab dem 01.05.2025 dann nicht mehr angenommen. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.

      Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die

      • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde vor.
  • Kosten

    • Personalausweis für Personen bis 24 Jahren (6 Jahre gültig)   22,80 Euro
    • Personalausweis für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 Euro
  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente