Parkberechtigungen
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Personengruppen wie
- Geschäftsinhaber/Geschäftsinhaberinnen (z.B. in der Fußgängerzone)
- Handwerker/Handwerkerinnen
- Anwohner/Anwohnerinnen bestimmter Straßen
- Schwerbehinderte
können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Parkberechtigungen ausgestellt werden.
Diese berechtigen dann dazu, ohne die Auslage einer Parkscheibe auf bestimmten Parkplätzen ohne Zeitbegrenzung zu parken bzw. die Fußgängerzone zu befahren.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, geben die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne Auskunft.Parkausweis für Geschäftsinhaber/Geschäftsinhaberinnen
Die Geschäftsinhaber/Geschäftsinhaberinnen können mit einem Geschäft, Firma oder Laden in der Innenstadt von Beckum einen Parkausweisfür die Parkzone beantragen.
Bei den Geschäftsinhaber/Geschäftsinhaberinnen (Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Freiberufler/Freiberuflerinnen) können mehrere Kfz Kennzeichen eingetragen werden, jedoch wird nur ein Parkausweis ausgestellt. Der Parkausweis ist ausschließlich für den Geschäftsinhaber/der Geschäftsinhaberin. Das Kfz muss auf den Namen des Geschäftsinhabers oder auf dem Namen der Firma zugelassen sein.
Wenn ein Fahrzeug eines Geschäftsinhabers auf den Namen der Ehefrau/demEhemann oder eines volljährigen Kindes zugelassen ist, können diese Kennzeichen auch auf dem Parkausweis eingetragen werden. Die Kfz Scheine sind vorzuzeigen. Wichtig ist hierbei die gleiche Meldeadresse. Wenn der Geschäftsinhaber/die Geschäftsinhaber mit einem Partner/Partnerin in häuslicher Gemeinschaft leben, ist eine Nutzungsbestätigung des Partners zugunsten des Geschäftsinhabers vorzulegen.
Parkausweis für Handwerker/Handwerkerinnen
Das Fahrzeug einer Firma muss mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A 4 versehen sein. Die Genehmigung ist im Original, gut lesbar im Fahrzeug auszulegen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Ausnahmegenehmigung wird bis zum Ende der Gültigkeit widerruflich erteilt.
Sie sind berechtigt, mit einem Fahrzeug einer Firma während des Arbeitseinsatzes
- im Zonenhaltverbot (VZ 290 StVO) zu parken ohne die Parkscheibe verwenden zu müssen
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkscheinautomaten ohne Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer zu Parken
- auf gebührenpflichtigen Parkplätzen zeitlich unbegrenzt zu parken, ohne eine Parkgebühr zu entrichten
- Folgende Parkplätze sind von den Ausnahmen ausgenommen:
- Parkplatz Clemens-August-Straße
- Osttorparkplatz
- 30-Minuten-Parkflächen
Parkausweis für Anwohner/Anwohnerinnen
Den Parkausweis können Sie unter Online-Parkausweis beantragen. Nach Antragseingang wird Ihnen der Parkausweis in den nächsten Tagen per Post zugeschickt. Die Bezahlung kann zum Beispiel über Paypal erfolgen.
Voraussetzungen für diesen Parkausweis
Sie müssen in einer der Parkzonen in Beckum gemeldet sein und dort auch wohnen. Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Sie müssen Halter/Halterin vom Fahrzeug sein oder ein Nutzungsnachweis vorlegen. Jeder Anwohner/jede Anwohnerin erhält nur einen Parkausweis. Die Parkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.
Sie benötigen- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren bisherigen Parkausweis für Anwohner/Anwohnerinnen
- Nutzungsnachweis/Halterbescheinigung - nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin nicht mit Antragsteller/Antragstellerin identisch ist)
Die Parkberechtigung beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Parkzone. Sind alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Parkausweis nach Vorlage der Dokumente sowie Entrichtung der Gebühr im Bürgerbüro Beckum und Neubeckum ausgestellt werden.
Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie in einer der Parkzonen in Beckum gemeldet sind und dort auch wohnen. Den Parkzonenlageplan finden Sie rechts unter Downloads Parkzonen-Lageplan. Bei der Antragsstellung müssen sich Anwohner/Anwohnerinnen von der Nordstraße für die Parkzone A oder B entscheiden.
Bitte beachten Sie auf die Gültigkeit Ihres Parkausweises. Der Ablauf Ihres Parkausweises endet 1 Jahr nach Antragsstellung und nicht zum Ende des Jahres. Den Antrag auf Verlängerung des Parkausweises können Sie frühesten 4 Wochen vor Ablauf beantragen.
Kosten
Parkausweis für 1 Jahr 25,00 €
Dokumente