Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Beckum gezogen sind (Zuzug) oder innerhalb von Beckum umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro Beckum oder Neubeckum anmelden/ummelden. Denken Sie daran, die Personalausweise aller Familienmitglieder mitzubringen, damit in diesen die neue Wohnungsanschrift vermerkt werden kann.
Wohnungsgeberbestätigung
Nach § 23 Bundesmeldegesetz ist, zur Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Bitte bringen Sie diese der An- oder Ummeldung mit. In der Bescheinigung muss Ihre Wohnungsgeberin/Ihr Wohnungsgeber (oder eine von ihm/ihr beauftragte Person) Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden.
Wer selbst Eigentümerin/Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab.
Wer ist Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin?
Ein Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer/Wohnungseigentümerin. Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter/Hauptmieterin, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Zum Nachweis, wer Hauptmieter/Hauptmieterin ist, muss der Mietvertrag vorgelegt werden.
Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist eine Wohnungsgeberbestätigung nicht erforderlich.
Änderung KFZ ScheinSollte ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) geändert werden. Sofern in der Vergangenheit noch keine Änderung im Fahrzeugschein vorgenommen wurde, kann die Änderung im Bürgerbüro erfolgen. Falls Sie aus einem anderen Kreis zuziehen und das fremde Kennzeichen noch nicht beim Kreis Warendorf registriert ist, müssen Sie die Änderung bei der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf vornehmen lassen.
Rechtsgrundlage
§ 19 Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Kosten
- Die Anmeldung/ Ummeldung ist kostenfrei
- Änderung des Fahrzeugscheines 10,80 Euro
Weiterführende Informationen
Dokumente