Personalausweis (vorläufiger)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie dringend ein Personaldokument benötigen, wird Ihnen auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt. Gleichzeitig sollten Sie allerdings auch den endgültigen Bundespersonalausweis beantragen. Bei der Beantragung von Dokumenten für Kinder, müssen die Kinder auch persönlich bei der Beantragung dabei sein.
Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises ist auf maximal drei Monate beschränkt.
Rechtsgrundlagen allgemeinPersonalausweisgesetz NRW Bundespersonalausweisgesetz
Erforderliche Unterlagen
- Alter Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese schon abgelaufen sind
- Sollten Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein Jahr ist, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Kosten
- vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Weiterführende Informationen
Dokumente