Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU)

  • Leistungsbeschreibung

    Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU) ausgestellt.

    Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises, die dafür benötigte Hard- und Software sowie die Online-Funktionalitäten sind vergleichbar mit denen des deutschen Personalausweises. Das Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Anforderungen und Möglichkeiten im Personalausweisportal für Sie zusammengefasst.

    Antragstellung

    Sie können die eID-Karte EU unter ONLINE-eID beantragen. Die Bezahlung kann zum Beispiel mit PayPal und auch nur über die Anwendung getätigt werden.

    Die eID-Karte EU wird auf Antrag für die antragstellende Person ausgestellt, wenn diese dem o.a. Personenkreis unterfällt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der antragstellenden Person notwendig sind. Karteninhaber ist die Person, für die die eID-Karte EU ausgestellt wurde. Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte EU besitzen.

    Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro. Bezüglich Ihrer Namensführung orientieren Sie sich bitte an den Eintragungen Ihrer ID-Karte (Personalausweis) oder Ihres Reisepasses Ihres Heimatlandes. Die Gebühr für die eID-Karte EU beträgt 37 Euro.

    Etwa 3-4 Wochen nach Antragsstellung sollte Ihre eID-Karte EU bereits bei uns eingegangen sein.

    Wichtig

    • die Ausgabe der eID-Karte EU kann nur persönlich an den/die Antragsteller/-in erfolgen
    • die Ausgabe an eine bevollmächtigte Person oder an einen Ehepartner kann aus Identitätsfeststellungsgründen nicht erfolgen
    • weisen Sie sich mit einem anerkannten und gültigen ausländischem Pass oder Personalausweis aus; bestehen Zweifel über Ihre Identität, so wird die eID-Karte EU nicht ausgehändigt. Eine Gebührenerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

    Verlustfall

    Haben Sie die eID-Karte EU verloren oder verlegt? dann rufen Sie umgehend die bundesweite Sperrnummer unter 116 116 an. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit.

    Außerdem zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend bei der ausstellenden Behörde an. 

    Weitere Informationen rund um die eID-Karte EU

    Die eID-Karte EU wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Sie können jedoch bereits vor Ablauf der der Gültigkeit eine neue Karte beantragen.

    Ist eine Eintragung auf dem Chip oder auf der eID-Karte selbst unrichtig geworden, sind Sie verpflichtet, die Karte in einem Bürgerbüro vorzulegen. Beim Empfang einer neuen eID-Karte EU ist die alte Karte abzugeben. Die eID-Karte EU ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

    Die Geheimnummer zur Nutzung der Online-Identitätsfunktion darf nur Ihnen persönlich bekannt sein. Sie haben selbst Sorge dafür zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erhält. Insbesondere darf die Geheimnummer nicht auf der Karte selbst vermerkt oder in anderer Weise mit dieser zusammen aufbewahrt werden.

  • Dokumente