???i18n.translate: de.component.searchOverlay.searchOverlay.headlineLabel module: common.common.advanced.search-2020???

Spielhallen und Wettbüros

  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine besondere Erlaubnis. Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
    Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Waren- oder Spielgerät aufgestellt werden, insgesamt höchstens 12 Geräte.


    Ortsrecht

    Rechtsgrundlagen allgemein

    §33 i Gewerbeordnung (GewO NW)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende