Namensänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann der Vor- oder Nachname einer Person geändert werden.
    Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Namensänderungsgesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • Nachweise der aktuellen Namensführung sowie ein persönlich ausgefüllter Namensänderungsantrag
  • Kosten

    • Von Fall zu Fall verschieden, da einkommensabhängig