Hundeanmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Falls Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, müssen Sie diesen bei der Stadt anmelden.
    Nach Anmeldung wird Ihnen der Bescheid über die Hundesteuer zugeschickt.
    Die unterschriebene Anmeldung können Sie per Fax an 02521 2955-2132 oder per E-Mail an lillemannstoens@beckum.de senden.
    Sie können die Anmeldung auch persönlich in den städtischen Bürgerbüros erledigen.

    Für die Haltung von so genannten"gefährlichen Hunden" und für Hunde bestimmter Rassen besteht eine Anzeige- und Mitteilungspflicht. Einzelheiten regelt das Landeshundegesetz.
    Die Erlaubnis für die Haltung der oben genannten Hunde wird nach Prüfung des Einzelfalls durch die Stadt erteilt.
    Hinweis finden Sie unter dem Stichwort "Hundehaltung".
    Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist der Fachdienst Recht und Ordnung.
    Da die Hundeanmeldung im Hause weiter geleitet wird, brauchen Sie nichts veranlassen.

    Ortsrecht
    Hundesteuersatzung

    Rechtsgrundlagen (Allgemein)
    Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Kosten

    Die Anmeldung kleiner Hunde ist gebührenfrei.
    Für die Anmeldung großer Hunde (Widerristhöhe über 40 cm oder Gewicht über 20 Kilogramm) fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.

  • BIS-Dokumente