Befreiung vom Bioabfallbehälter

  • Leistungsbeschreibung

    Jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer im Stadtgebiet ist verpflichtet, das Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
    Bioabfall in die zugelassenen Abfallbehälter einzufüllen.
    Von diesem Anschluss- und Benutzungszwang können Sie sich befreien lassen.
    Einer Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters kann aber nur zugestimmt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
    Es muss von der/vom Anschluss-/Benutzungspflichtigen nachvollziehbar und schlüssig dargelegt werden, dass sie oder er fachlich und technisch in der Lage ist, auf dem Grundstück anfallende kompostierbare Stoffe ordnungsgemäß und schadlos zu behandeln. Das heißt, es müssen alle anfallenden organischen, kompostierbaren Garten- und Haushaltsabfälle selbst verwertet werden.
    Zum Beispiel durch Eigenkompostierung, landwirtschaftliche Verwertung oder ähnliches.
    Den entsprechenden Antrag dazu finden Sie weiter unten.
    Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte dem Fachdienst Umwelt und Grün zur Bearbeitung ein. Sie werden angerufen, um die Abholung des Bioabfallbehälters zu besprechen.

    Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

    Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Beckum

  • Kosten

    Eine Gebühr für diesen Antrag fällt nicht an.

  • BIS-Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende