Ehrenamtskarte

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. September 2011 gibt die Stadt Beckum Ehrenamtskarten an engagierte Einwohnerinnen und Einwohner auf Antrag aus.
    Den Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte finden sie unten unter BIS Dokumente (am Ende der Eintragung).
    Voraussetzung:

    • mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütungoder pauschale Aufwandsentschädigung
    • und das nach einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren

    Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb des Wohnortes.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Mit der Ehrenamtskarte für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise Dankeschön. Mit ihr erhalten Sie z.B. ermäßigten Eintritt in Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen u.v.m..
    Die Einrichtungen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, tragen einen entsprechenden Hinweis. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen.

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende