Beerdigung anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Bestattung verpflichtet sind gem. § 8 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in der nachstehenden Rangfolge:

    • Ehegatten
    • Lebenspartner
    • volljährige Kinder
    • Eltern
    • volljährige Geschwister
    • Großeltern und
    • volljährige Enkelkinder


    In der Regel übernimmt der Bestatter die Organisation der Bestattung, dass heißt, die notwendigen Behördengänge, Terminabsprachen für die Beisetzung, etc. Für die Anmeldung einer Beisetzung ist ein Antrag notwendig. Dieser Antrag liegt den ortsansässigen Bestattern vor. Ansonsten ist er auch bei der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün zu bekommen. Ebenfalls muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbeort liegt.
    Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, zum Beispiel Geburtsurkunde, Familienbuch, etc. erfahren Sie beim Standesamt. 
    Es ist ratsam, sich im Vorfeld schon über Bestattungsmöglichkeiten zu erkundigen. Im Bestattungsfall sind Angehörige oft überfordert, weil viele Dinge gleichzeitig organisiert werden müssen.
    Wenn die Angehörigen sich im Vorfeld schon über die einzelnen Möglichkeiten informiert haben, kann bei Eintritt eines Todesfalls leichter über die Grabauswahl entschieden werden.
    Unter der "Dienstleistung Friedhof" erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Bestattung und die verschiedenenen Grabarten.
    Nähere und ausführlichere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Umwelt und Grün.

    Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.


    Ortsrecht

    Satzung der STADT BECKUM über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
    Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende