Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Das Wohngeld hilft Mieterinnen und Mietern aber auch Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, deren Einkommen nicht ausreicht, die Kosten für die Wohnung zu tragen.
    Diese soziale Absicherung des Wohnens erfolgt durch Zahlung eines

    • Mietzuschusses, wenn Sie Mieterin, Mieter, Untermieterin oder Untermieter einer Wohnung sind
    • Lastenzuschusses, wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

    Das Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Haushaltsgesamteinkommens und der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung ab.

    Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

    • Bürgergeld und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
    • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch beziehungsweise Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängerinnen oder Empfängern dieser Leistung gehören.

    Wohngeld-Plus-Gesetz 2023

    Die zentrale Anlaufstelle für die Beantragung von Wohngeldleistungen befindet sich im Rathaus Beckum (Weststraße 46, Eingang Alleestraße) in Raum 56 im Erdgeschoss. Der Weg zur Anlaufstelle ist ausgeschildert. Telefonische Anfragen richten Sie bitte an das Antragsbüro unter der Telefonnummer 02521 29-5036. Das Büro ist nur zu den Servicezeiten besetzt.

    Ansprüche ab Eingangsdatum
    Aufgrund der voraussichtlich hohen Zahl neuer Wohngeldanträge muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Dadurch werden selbstverständlich keine Ansprüche verloren gehen, da die Berechnung des Wohngeldes rückwirkend ab Antragsstellung erfolgt.

    Online den Bedarf berechnen und Antrag stellen
    Um vorab die möglichen eigenen Ansprüche auf Wohngeld selbst überprüfen zu können, bietet das Land NRW über www.wohngeldrechner.nrw.de einen Wohngeldrechner an. Über diesen Wohngeldrechner kann im Anschluss auch online ein Wohngeldantrag gestellt werden, der vom Fachdienst Soziale Dienste der Stadt Beckum nach Eingang bearbeitet wird. Bezüglich der noch fehlenden Möglichkeit notwendige Nachweise hochladen zu können, werden Sie gebeten, die Nachweise per Post, in den Hausbriefkasten des Rathauses in Beckum oder Neubeckum oder persönlich im Rathaus Beckum, Weststraße 46, Eingang Alleestraße, Raum 56, im Erdgeschoss einzureichen.

    Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.

    Allgemeine Informationen zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz können Sie auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhalten.

    Hinweise zum Bearbeitungsstand:
    Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen über den Stand des Bearbeitungsverfahrens ab um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge nicht zu gefährden. Sofern eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeitung notwendig sein sollte, wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten, um Wartezeiten zu vermeiden.