Grundbesitzabgaben
Leistungsbeschreibung
Der Begriff der Grundbesitzabgaben umfasst die Grundsteuer, die Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungs- und Entwässerungsgebühren sowie die Gebühren für Wasser- und Bodenverbände.
Die Grundsteuer und die Gebühren werden in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr festgesetzt.
Sie sind dann in vier Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.
Für Kleinbeträge bis 30,00 EUR werden jeweils zwei Raten zum 15.02. und 15.08. eines Kalenderjahres festgesetzt.
Beträge unter 15,00 EUR sind in einer Summe jeweils zum 15.08. eines Kalenderjahres fällig.
Abweichend hiervon können Sie die Grundbesitzabgaben auch in einer Summe zum 1. Juli zahlen. Ein entsprechender Antrag kann schriftlich bis zum 30.09. mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr gestellt werden.
Die beantragte Zahlungsweise ist dann solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird. Die Änderung ist ebenfalls bis 30.09. mit Wirkung ab dem Folgejahr zu beantragen.Dokumente