Der Pflegekinderdienst vermittelt Kinder, die aus verschieden Gründen nicht mehr in ihrem Elternhaus leben können, in geeignete Pflegefamilien. Der Aufenthalt kann dauerhaft oder zeitlich beschränkt sein. Das Pflegeverhältnis endet in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes kann aber auch über die hinaus fortgeführt werden.
Der Pflegekinderdienst bleibt während der gesamten Pflegezeit Ansprechpartner für das Pflegekind und seine Pflegeeltern.
Für die Dauer der Pflegezeit wird ein in Altersstufen gestaffeltes, Pflegegeld gezahlt. Hinzu kommen verschiedene Beihilfen für die Einschulung, Ferien/Schulfahrten Konfirmation, Kommunion etc.
Familien, Ehepaare oder Einzelpersonen können sich als Pflegepersonen bewerben.
Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse werden durch Gespräche und Hausbesuche geprüft. Bei Eignung kann dann eine Vermittlung erfolgen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG = SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)