Adoption

  • Leistungsbeschreibung

    Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
    Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
    Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
    Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
    Adoptionsvermittlungsgesetz
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Erforderliche Unterlagen

    Bewerberbogen,
    polizeiliches Führungszeugnis,
    ärztliche Atteste,
    Lebenslauf,
    Verdienstbescheinigung,
    Familienfoto

  • Kosten

    keine


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende