Hundesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Hund besitzen, sind Sie als Hundehalterin bzw. Hundehalter steuerpflichtig.
    Dies gilt auch für einen zugelaufenen Hund, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt der Stadt Beckum gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird.
    Daher muss jede Hundehsalterin/jeder Hundehalter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme den Hund schriftlich bei der Stadt Beckum anmelden.
    Wenn der Hund der Hundehalterin/dem Hundehalter durch Geburt von einer von ihr/ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, beginnt die 2-Wochen-Frist, nachdem der Welpe 3 Monate alt geworden ist.
    Die 2-Wochen-Frist gilt auch für die Abmeldung des Hundes, wenn

    • der Hund abgeschafft, abhanden gekommen oder gestorben ist,
    • die Hundehalterin/der Hundehalter in eine andere Stadt/Gemeinde gezogen ist.

    Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hundehalterinnen und Hunderhalter von der Steuerpflicht befreit oder können eine Steuerermäßigung beantragen.
    Ihren Hund können Sie im Bürgerbüro der Stadt Beckum an- und auch abmelden. Entsprechende Formulare stehen zum download auf dieser Seite bereit. 

    Ortsrecht

    Hundesteuersatzung der Stadt Beckum in der jeweils gültigen Fassung


    Rechtsgrundlagen allgemein

    Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die An- und Abmeldung stehen die entsprechenden Formulare zum download bereit.
    Sie können Ihren Hund jedoch auch persönlich im Bürgerbüro der Stadt Beckum anmelden.
    Hinweis:
    - An- und Abmeldungen gem. Formular und eigenhändiger Unterschrift
    - bei Abmeldungen ist die Rückgabe der Hundesteuermarke erforderlich

  • Kosten

    Die Steuer beträgt ab 1. Januar 2011 jährlich, wenn von einer Hundehalterin bzw. einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

    a) nur ein Hund gehalten wird: 68 Euro
    b) zwei Hunde gehalten werden: 82 Euro je Hund,
    c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 98 Euro je Hund,
    d) ein gefährlicher Hund gehalten wird: 544 Euro,
    e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden: 680 Euro je Hund.

    Die Anmeldung kleiner Hunde ist gebührenfrei. Für die Anmeldung großer Hunde (Widerristhöhe über 40 cm oder Gewicht über 20 Kilogramm) fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
    Gebühren für das Abmeldung eines Hundes entfallen.

  • BIS-Dokumente