Blindengeld / Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen
Leistungsbeschreibung
Blinde Menschen und Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Für die Gewährung von Leistungen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig.
LWL | Blindengeld - LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie bei den Ansprechpartnern. Die Anträge können dann direkt an die zuständige Stelle des LWL weitergeleitet werden.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag auf Blindengeld / Leistung für hochgradig sehbehinderte Menschen muss eine augenärztliche Bescheinigung eingereicht werden.
Kosten
keine
Dokumente