Wohnungsvermittlung
Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst Soziale Dienste vermittelt geförderte Wohnungen. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich in die Wohnungssuchenden-Kartei eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Antragsformular ist hierfür auszufüllen. Für die Vormerkung in die Wohnungssuchenden-Kartei fallen keine Gebühren an.
Voraussetzung für den Bezug einer mit Fördermitteln geförderten Wohnung ist zunächst, dass Sie über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Einzelheiten können Sie dem Thema Wohnberechtigungsschein entnehmen.
Mit dem WBS sind Sie grundsätzlich berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen.
Bei entsprechend vorliegenden Wohnungsangeboten ist der Fachdienst Soziale Dienste bei der Vermittlung einer Wohnung behilflich. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.Dokumente