Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Bürgermeister bzw. seine Vertretung gratuliert Jubelpaaren anlässlich ihrer Goldenen (50 Jahre), Diamantenen (60 Jahre), Eisernen (65 Jahre), Gnaden- (70 Jahre) und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) persönlich und überreicht neben dem Glückwunschschreiben einen Blumenstrauß.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung.
Auf Wunsch des Jubelpaares kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt gratuliert werden, zum Beispiel zum Datum der kirchlichen Hochzeit.
In der Regel sind der Stadt die Hochzeitsjubiläen bekannt. Die zuständige Sachbearbeiterin setzt sich circa fünf bis sieben Wochen vor dem Ereignis telefonisch mit dem Ehepaar beziehungsweise deren Angehörigen in Verbindung, um Form, Termin, Ort und Uhrzeit abzusprechen. Falls Ihr Ehejubiläum bevorsteht und Sie noch keinen Anruf aus der Stadtverwaltung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung.