Kriegsopferfürsorge

  • Leistungsbeschreibung

    Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen  haben unter Umständen  Anspruch auf Erholungshilfen, Kuren und sonst. Beihilfen  nach Bundesversorgungsgesetz (BVG).
    Bei der Stadt Beckum ist die Aufnahme entsprechender Anträge möglich. Die Anträge werden dann an das zuständige Versorgungsamt weitergeleitet.


    Rechtsgrundlagen allgemein

    Bundesversorgungsgesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung
    • Einkommensnachweise
    • Kontoauszüge und Sparguthaben
    • Nachweise über Belastungen bei Eigenheim oder Eigentumswohnung
  • Kosten

    keine

Zuständige Abteilungen