Fundsachen suchen/Verlustanzeige aufgeben

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben etwas verloren?
    Wer einen Gegenstand findet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Fund bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
    Die Fundstücke müssen 6 Monate aufbewahrt werden. Sollte sich nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer feststellen lassen, hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.
    Bei Verzicht wird die Stadt Beckum Eigentümerin. Der rechtmäßige Eigentümer kann aber unter bestimmten Umständen innerhalb von drei Jahren die Rückübereignung verlangen.
    Ob der von Ihnen vermisste Gegenstand bereits beim Fundbüro der Stadt Beckum abgegeben wurde, können Sie im Online-Fundbüro abfragen.

    Finderlohn
    Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.
    Der Anspruch auf Finderlohn ist privatrechtlich geregelt.
    Im Online-Fundbüro der Stadt Beckum können Sie Ihre Verlustanzeige aufgeben. Sie können sich auch direkt an das Bürgerbüro in Beckum oder Neubeckum wenden.