Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Wochen-Angelkarten für den Phönixsee: 20,- €

    Ab März 2023 erhältlich im:

    Kiosk am alten Hammweg
    Alter Hammweg 35
    59269 Beckum

    Jahresfischereischein/ Fünfjahresfischereischein

    Nach abgelegter Fischereiprüfung können Sie im Bürgerbüro einen Jahresfischereischein oder einen Fünfjahresfischereischein ausstellen lassen.

    Jugendfischereischein

    Für Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ist nur gültig, wenn ein Inhaber eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischein mit zum Fischen geht.

    Sonderfischereischein

    Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre (kalenderjährlich) erteilt. Bei der ersten Vorsprache sind mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto, Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann.

    Ersatzfischereischein

    Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhanden kommt oder zerstört wird, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlichen Lichtbildausweis und ein Passfoto mit.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis, Passbild
    • Beim Jugendfischereischein auch Einverständniserklärung eines Elternteils
  • Kosten

    • Fünfjahresfischereischein (5 Jahre gültig) 48 Euro
    • Jahresfischereischein (1 Jahr gültig)         16 Euro
    • Jugendfischereischein (1 Jahr gültig)          8 Euro
    • Sonderfischereischein (1 Jahr gültig)        16 Euro
    • Sonderfischereischein (5 Jahre gültig)      48 Euro
    • Ersatzfischereischein                                  5 Euro