Parkplätze innerhalb Beckums

  • Leistungsbeschreibung

    Bewirtschaftete Parkplätze:

    • Clemens-August Straße: 21 Parkplätze und 2 Schwerbehindertenparkplätze
    • Elisabethstraße:              88 Parkplätze und 2 Elektroparkplätze
    • Rathaus:                          65 Parkplätze, 2 ­Schwerbehindertenparkplätze und 2 Elektroparkplätze
    • Nordwall:                         77 Parkplätze und 4 Elektroparkplätze

    Mit der Bewirtschaftung der Parkplätze im Stadtbereich sollen für Kunden und Besucherinnen und Besucher der Stadt Beckum Kurzzeitparkplätze bereitgehalten werden.


    Kosten für die bewirtschaften Parkplätze:

    • bis 30 Minuten:   gebührenfrei
    • bis 60 Minuten:   1 Euro
    • bis 120 Minuten: 2 Euro
    • bis 180 Minuten: 3 Euro
    • bis 240 Minuten: 4 Euro (Höchstparkdauer)


    Parkzeiten:

    • Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
    • Samstag von 8 bis 13 Uhr
    • Sonntage und Feiertage sind gebührenfrei


    Tipp: Die ersten 30 Minuten kann kostenlos geparkt werden. Dafür müssen Sie lediglich einen Parkschein ziehen (1 x den grünen Knopf am Parkscheinautomat drücken) ohne Geld einzuwerfen.

    Sonstige Parkplätze:

    • Paterweg am Hallenbad: von Oktober bis April mit Parkscheibe maximal 3 Stunden, von Mai bis September ist das Parken gebührenfrei
    • Tiefgarage Südstraße: mit Parkscheibe maximal 2 Stunden 
    • Hindenburgplatz: von der Sternstraße gesehen sind die Reihen 1 bis 3 gebührenfrei, auf der Restfläche mit Parkscheibe maximal 2 Stunden
    • Kreuzstraße: mit Parkscheibe maximal 2 Stunden
    • Rheinische Straße am Aktivpark Phönix: gebührenfrei
    • Ladestraße: mit Parkscheibe maximal 2 Stunden
    • Dalmerweg, am Freibad: gebührenfrei
    • Dalmerweg, am Friedhof: mit Parkscheibe maximal 2 Stunden
    • Thürstraße: mit Parkscheibe maximal 2 Stunden
    • Bergstraße: mit Parkscheibe maximal 1 Stunde


    Was tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

    Auch wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, darf auf den – eigentlich gebührenpflichtigen – Parkplätzen im Geltungsbereich dieses Automaten geparkt werden. Allerdings muss eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden (die auf die Ankunftszeit folgende halbe Stunde einzustellen ist), und die vorgeschriebene Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.


    Störungen können Sie unter der 02521 29-3208 melden.


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Zuständige Mitarbeitende