Einzugsermächtigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Kindergartenbeiträge) an die Stadt Beckum können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Abbuchungen können von jedem Bank- bzw. Postgirokonto erfolgen. Sie können die Einzugsermächtigung für alle Arten von Zahlungen erteilen oder auf bestimmte Steuern/Abgaben begrenzen.
    Ihre Vorteile:

    • kein Ausfüllen von Überweisungen
    • keine Terminüberwachung
    • kein Risiko; Sie können den belasteten Betrag innerhalb von 8 Wochen durch Ihre Bank zurückbuchen lassen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Abbuchung zu Unrecht erfolgte
    • keine zeitraubenden Wege zu Ihrer Bank
    • kein Ärger über Säumniszuschläge, Mahn- und Vollstreckungsgebühren.


    Bitte füllen Sie den hinterlegten Vordruck aus und senden ihn unterschrieben per Post zurück an:

    Stadt Beckum, Fachdienst Stadtkasse und Steuern, Weststraße 46, 59269 Beckum

  • BIS-Dokumente


Zuständige Abteilungen