Wettbürosteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Die Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.

    Besteuert wird das im Stadtgebiet ausgeübte Vermitteln bzw. Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Räumlichkeiten, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
    Steuerschuldend ist die ein Wettbüro betreibende Person auch, wenn sie selbst als veranstaltende Person von Wettereignissen auftritt.

    Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme ist ein Wettbüro schriftlich bei der Stadt Beckum anzumelden. Die Anmeldung muss Vornamen, Name und Anschrift des Wettbüros enthalten, den Zeitpunkt der Eröffnung, die Anschrift des Wettbüros, Angaben über die Art der Wettangebote und die jeweilige wettveranstaltende Person und eine Auflistung aller eingesetzten Wettterminals mit der jeweiligen Gerätenummer.
    Mit der Anmeldung sind die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen vorzulegen.
    Das Anmeldeformular (Selbsterklärung) steht auf dieser Internetseite zum Download bereit.

    Ortsrecht

    Wettbürosteuersatzung der Stadt Beckum


    Rechtsgrundlagen allgemein

    Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Kosten

    Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 Prozent der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge. Hierzu zählen insbesondere die Wetteinsätze auf der Basis des Nennwerts des Wettscheins sowie zusätzliche Entgelte, die bei den wettenden Personen erhoben werden.

  • BIS-Dokumente