Geburt anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Alle in Beckum geborenen Kinder sind durch das Standesamt der Stadt Beckum zu beurkunden.

    Bitte beachten Sie, dass zur Geburtenanmeldung eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Hier erhalten Sie alle Informationen, welche Unterlagen bei der Geburtenregistrierung vorzulegen sind.

     

    Vorzulegende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
    • Identitätskarte oder Reisepass bei EU Bürgern
    • Reisepass und Aufenthaltstitel bei allen anderen Staaten
    • Liegen diese Dokumente nicht vor können Ersatzweise von den Ausländerbehörden ausgestellte Dokumente wie Reiseausweis, Aufenthaltsgestattung mit entsprechendem Aufenthaltstitel vorgelegt werden
    • Geburtsanzeige aus der Patientenverwaltung oder Hebamme
    • Geburtsurkunden der Eltern, bei verheirateten Eltern zusätzlich die Eheurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch (vor2009) im Original
    • Ist die Mutter geschieden wird eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk benötigt
    • Ausländische Urkunden sind im Original, als internationale Urkunde oder mit beglaubigter Übersetzung und gegebenenfalls mit einer Apostille oder Legalisation vorzulegen (alle Urkunden erhalten Sie im Original zurück)
    • Ist die Mutter ledig und soll ein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden, so ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich (Jugendamt und Standesamt)
    • Soll die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden ist zusätzlich eine Sorgerechtserklärung abzugeben (nur Jugendamt)
    • Die Gebühren für die Geburtsurkunde betragen 10,- Euro, die Gebühr weiterer Urkunden am selben Tag je Urkunde 5,- Euro
    • Urkunden für die Beantragung des Kindergeldes, des Elterngeldes und zur Vorlage bei der Krankenversicherung der Mutter erhalten Sie einmalig gebührenfrei

    Bei der Beurkundung neu geborener Kinder ist regelmäßig auch das Internationale Privatrecht (IPR) zu beachten. Hier kann die Vorlage der benötigten Urkunden und Dokumente variieren und besonderen Anforderungen (Apostille, Legalisation) unterliegen. Aus diesem Grund lassen sich hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen aufzeigen.