Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren

  • Leistungsbeschreibung

    Übermittlungssperren

    Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.  
    Folgende Übermittlungssperren können Sie bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
    • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
    • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
    • Auskünfte an Adressbuchverlage
    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der  Bundeswehr

    Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

    Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

    Sie können den Antrag auf Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren unter ONLINE-ANTRAG stellen. Die Bezahlung kann z.Bsp. mit PayPal und auch nur über die Anwendung getätigt werden.

    Auskunftssperren

    Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte und unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Sie können beantragen, dass keine Auskünfte aus dem Melderegister an Privatpersonen oder nicht öffentliche Stellen weitergeleitet werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie persönlich glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

    Wie wird der Antrag gestellt?

    Die Einrichtung einer Übermittlungs-oder Auskunftssperre können Sie nur persönlich beim Bürgerbüro Beckum beantragen. Den Antrag können Sie formlos oder mit dem untenstehenden Vordruck stellen.
    Hierfür ist die Gefährdung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (beispielsweise Urteile, Strafanzeigen, ärztliche Bescheinigungen, Bestätigungen von Opferschutzstellen, Einrichtungen zum Schutz gegen Gewalt, Arbeitgeber.)

  • Rechtsgrundlage

  • BIS-Dokumente