Beratung für junge Menschen mit Behinderung
Kurztext
Die Verfahrenslotsin berät, begleitet und unterstützt im Stadtgebiet Beckum junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Eltern. Die Begleitung der Verfahrenslotsin ist ein freiwilliges, kostenloses und vertrauliches Angebot.
Das Angebot umfasst
- Unterstützung bei der Beantragung von Eingliederungshilfen
- Beratung über mögliche Leistungen
- Beratung zur Lebenssituation und dem konkreten Anliegen
- Hilfestellung bei Antragstellung
- Vermittlung an Beratungs- und Hilfsangebote
Alle Gespräche sind freiwillig und werden vertraulich behandelt.
Persönliche Gespräche finden nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung statt und können bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Stadt Beckum erfolgen.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 10b Verfahrenslotse(1) Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Diese Leistung wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.
(2) Der Verfahrenslotse unterstützt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Hierzu berichtet er gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe halbjährlich insbesondere über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern.