Welche Regeln gelten?
Ärger über ordnungswidrige Hundehaltung
Verunreinigungen durch die Hinterlassenschaften von Hunden auf öffentlichen Wegen und Plätzen, vor allem auf Kinderspielplätzen oder Parks sind nicht nur unhygienisch und ekelhaft, sondern führen auch zu Missmut und rauben den Bürgerinnen und Bürgern die Freude an den Freiluftanlagen. Doch nicht nur der Hundekot erzeugt Spannungen zwischen Hundebesitzern und der restlichen Bevölkerung, auch unangeleinte Hunde im Stadtgebiet sorgen für Ärger, denn nicht jeder Mensch ist ein Hundefreund und freut sich über freilaufende Hunde.
Im Sinne eines harmonischen Miteinanders verweist der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum auf folgende Regeln zum Umgang mit Hunden:
- Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind dazu verpflichtet, die von ihren Hunden verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und werden dringend dazu aufgerufen dieser Verpflichtung auch nachzukommen.
- Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, ihre Hunde auf Verkehrsflächen und Anlagen innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile an die Leine zu nehmen, unabhängig von der Größe des Hundes. Die Anleinpflicht gilt auch für alle Parks und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden.
- Die Möglichkeit zum Ableinen des Hundes findet sich außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Doch auch hier gilt, dass in Wäldern außerhalb der Wege der Hund angeleint werden muss und auch angeleint werden sollte, wenn sich andere Personen durch den Hund bedroht fühlen, denn letzten Endes haftet jede Hundehalterin und jeder Hundehalter selbst für den eigenen Hund.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Regelungen können Geldbußen bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro verhängt werden.
- Außerdem wird bei jedem Verstoß auch kontrolliert, ob der Hund ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet worden ist und bei großen Hunden, ob er zusätzlich ordnungsbehördlich als großer Hund gemeldet worden ist. Wenn keine Anmeldung erfolgt ist, stellt das ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Um die hohen Geldbußen zu vermeiden, appelliert die Stadt Beckum daher an alle Hundehalter, im Interesse der Allgemeinheit die oben genannten Regeln zu beachten.
Wenn unklar ist, ob auf der täglichen Gassi-Route Anleinpflicht herrscht oder nicht, steht der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum für Rückfragen zur Verfügung unter 02521 29-3206 oder humann@beckum.de.