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Ab 1. August gelten einheitliche Elternbeiträge für die Frühbetreuung und die Über-Mittag-Betreuung in den Grundschulen. Bisher hatte es in den einzelnen Schulen unterschiedliche Ansätze gegeben. Der Elternbeitrag für die Frühbetreuung beträgt künftig einheitlich 15 Euro pro Monat zuzüglich 1 Euro pro Tag für ein Frühstück, sofern dies von den Eltern gewünscht wird. Für die Über-Mittag-Betreuung zahlen Eltern weiterhin 25 Euro monatlich. Für Geschwisterkinder wird künftig eine Beitragsermäßigung gewährt.

Für die Stadt Beckum entstehen für den Defizitausgleich für die Frühbetreuung und die Übermittag-Betreuung an die Trägerinnen der Betreuungsangebote im Schuljahr 2024/2025 Kosten in Höhe von voraussichtlich insgesamt rund 111.600,00 Euro. Die Höhe der Beiträge soll künftig alle 2 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Für eine perspektivische Nachverdichtung des Wohnbaugebiets „An der Steinbruchallee“ wurde beschlossen, das Vorkaufsrecht der Stadt für weitere Grundstücke über eine entsprechende Satzung herzustellen.

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