Bürgermeister ordnet ein
Ökologische Aufwertung des Hellbachs
Video hier ansehen:
(Hinweis: Sie werden zu Youtube weitergeleitet)
Weitere Infos:
Fragen und Antworten:
Wieso will und muss die Stadt Beckum dieses Projekt angehen?
Die Neugestaltung des östlichen Hellbachtals in Neubeckum ist ein Leitprojekt aus dem im Jahr 2020 erarbeiteten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für Neubeckum. Darin heißt es, das östliche Hellbachtal als Freizeit- und Erholungsort für alle Alters- und Nutzergruppen und unter Berücksichtigung der Aspekte Barrierefreiheit, Klimaschutz und Klimaanpassung umzugestalten. Auf Grundlage des ISEKs können zeitlich begrenzt – voraussichtlich letztmalig im Jahr 2026 – Städtebaufördermittel für diese Maßnahme akquiriert werden.
Die im ISEK Neubeckum formulierten Wünsche zur Erneuerung des Weges über den Damm sowie die Entschlammung des Hellbachteichs stehen nach umfassender Grundlagenermittlung und Analyse den Zielen des Gewässerschutzes entgegen. Gemäß der Paragraphen 6 und 27 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) ist der in Teilen aufgestaute Hellbach von der Stadt Beckum in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen sind in Umsetzungsfahrplänen des Landes NRW beschrieben und verbindlich bis 2033 umzusetzen.
Die Auslegung der Verwaltung wird mit Schreiben des Kreises Warendorf vom 13. Februar eindeutig bestätigt. Darin heißt es: Die Stauhaltung im Hellbach und der damit wahrnehmbare sogenannte Hellbachteich stellt eine massive Wanderungsbarriere für flussauf- und abwärts gerichtete Wanderungen der aquatischen Lebewesen für das Fließgewässer Hellbach dar. Durch die Aufstauung des Hellbachs wird zudem der Sedimenttransport unterbunden. Hierdurch wird der von Natur aus vernetzte Lebensraum eines Fließgewässers gestört.
Gibt es eine Alternative, z. B. die Entschlammung des Teichs und eine Fischtreppe?
Im Zuge des Planungsprozesses wurde nach umfassender Grundlagenrecherche und anschließender Variantenprüfung festgestellt, dass ein vollständiger Erhalt des Hellbachteiches in der heutigen Form aus gewässerrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Der Hellbachteich kann allenfalls in einer verkleinerten Form erhalten bleiben, da Fläche benötigt wird, um den Gewässerverlauf des Hellbachs vom Teich getrennt zu führen. Diese Variante ist jedoch weder aus fördertechnischen noch aus bewirtschaftungstechnischen sowie gestalterischen Gründen umsetzbar.
Auch das hier genannte Beispiel 'Installation einer Fischtreppe und die Entschlammung und der Erhalt der bestehenden angestauten Wasserfläche' lässt sich nicht realisieren, da es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die angestaute Fläche als solche würde weiterhin ein Hindernis der Durchgängigkeit darstellen, da sie von aquatischen Lebewesen nicht durchwandert werden kann.
Das hat der Kreis Warendorf in seiner Stellungnahme eindeutig bestätigt.
Hat die Maßnahme Auswirkungen auf den Hochwasserschutz?
Die angestaute Wasserfläche, die als Teich wahrgenommen wird, erfüllt aktuell keine Hochwasserrückhaltefunktion.
Im Rahmen der Genehmigung dieser Gewässerrenaturierung werden Belange des Hochwasserschutzes berücksichtigt. Es gilt ein Verschlechterungsverbot. Demnach ist zu gewährleisten, dass die bisherige Hochwassersituation in diesem Bereich sich nicht maßgeblich verändert. Grundsätzlich leisten eine Gewässerrenaturierung und Auenentwicklung einen Beitrag zum Hochwasserschutz.
Droht durch die Maßnahme eine Austrocknung des Hellbachs und der Verlust an Biodiversität?
Der aufgestaute Hellbach ist ein künstlich geschaffener Lebensraum. Der wahrgenommene „Teich“ ist kein Stillgewässer, sondern ein aufgestautes Fließgewässer, hier der Hellbach. Diese künstlich geschaffene Wasserfläche wird durch die Wiederherstellung eines natürlichen Fließgewässers ersetzt, um die ökologische Durchgängigkeit für die aquatischen Lebewesen des Hellbachs zu gewährleisten und den ökologischen Zustand zu verbessern. Im Oberlauf eines Fließgewässers kann es naturgemäß zu niedrigen Wasserständen kommen bis hin zu trockenen Abschnitten, die jedoch zu keinem Biodiversitätsverlust in diesem Lebensraum führen.
Der wahrgenommene „Teich“ führt aktuell dazu, dass Lebewesen aus dem Bachlauf sich nicht mehr in der aufgestauten Wasserfläche orientieren können und aufgrund der fehlenden Strömung nicht weiterwandern.
Das aktuelle Artenvorkommen, angepasst an diesen künstlichen Lebensraum, wird zukünftig nicht in gleicher Ausprägung erhalten bleiben. Jedoch werden durch die Gewässerrenaturierung neue Lebensräume geschaffen, die vor allem das natürliche Artenvorkommen fördern und die Biodiversität erhöhen. Artenschutzrechtliche Fragen werden im Rahmen der Planung geprüft, grundsätzlich führt die geplante Maßnahme zu einer ökologischen Aufwertung der gesamten Fläche.
Ist die Maßnahme in der aktuellen finanziellen Situation nicht zu teuer?
Gemäß der aktuellen Kostenschätzung geht die Verwaltung von einer Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 3,9 Millionen Euro (ohne eine barrierefreie Nord-Süd-Verbindung) aus. Davon entfallen 1,8 Millionen Euro auf den Gewässerumbau und 2,1 Millionen Euro auf die städtebauliche Aufwertung. Nach aktueller Einschätzung können 1,44 Millionen Euro aus dem Förderprogramm Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie und 1,26 Millionen Euro aus der Städtebauförderung akquiriert werden. Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von etwa 1,2 Millionen Euro.
Wie mit Stellungnahme des Kreises Warendorf eindeutig bestätigt wurde, ist eine Aufgabe des „Teiches” bis 2033 zwingend erforderlich. Ob das Förderprogramm Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie jedoch bis 2033 erhalten bleibt, ist unklar. Die Möglichkeit der Akquise von Städtebaufördermitteln für die städtebauliche Aufwertung zu einem späteren Zeitpunkt ist ebenso unklar. Aktuell können für die Maßnahme bis 2026 Städtebaufördermittel beantragt werden.
Bei Durchführung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt können die finanziellen Belastungen des Haushalts daher deutlich höher ausfallen.