Neubeckum

Mutwillig beschädigte Bäume müssen ersetzt werden

Dort wurden Bäume gestutzt und somit nachhaltig geschädigt. Die geschädigten Bäume müssen in der nächsten Woche gefällt werden und werden durch Neuanpflanzungen ersetzt. Das eigenmächtige Beschneiden von städtischen Bäumen ist unzulässig und führt zur Strafanzeige.