Gewalthilfegesetz verabschiedet
Gleichstellungsbeauftragte sieht Erfolg für die Frauenrechte in Deutschland
Das Gewalthilfegesetz hat im Bundesrat die letzte Hürde genommen und ist verabschiedet worden. „Auch wenn es erst 2027 in Kraft tritt und der Rechtsanspruch ab 2032 gilt, so können schon heute die Konfettikanonen abgefeuert werden“, sagt Monika Björklund.
Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Es schafft damit den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem.
Nach einem harten Ringen von politischen Vertretungen und dem enormen Einsatz verschiedener Frauenhilfe-Organisationen sei ein wichtiger Schritt getan, um die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Nun gelte es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Rechtsanspruch umgesetzt werden könne, so die Gleichstellungsbeauftragte.