Ärger über Hundekot und nicht angeleinte Hunde
Regeln zur Hundehaltung
Aus diesem Anlass weist der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum noch einmal darauf hin: Verunreinigungen durch die Hinterlassenschaften von Hunden auf öffentlichen Wegen und Plätzen, vor allem auf Kinderspielplätzen oder Parks, sind unhygienisch und ekelhaft, und sie vermiesen anderen den Aufenthalt im Freien. Auch nicht angeleinte Hunde bereiten Probleme im Stadtgebiet.
Für ein harmonisches Miteinander von Hundehaltern und allen anderen gelten die folgenden Regeln zum Umgang mit Hunden:
- Hundebesitzer sind dazu verpflichtet, die von ihren Hunden verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
- Auf Verkehrsflächen und Anlagen innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile sind alle Hunde an der Leine zu führen, unabhängig von der Größe des Hundes. Die Anleinpflicht gilt auch für Parks und Grünanlagen.
- Auf Kinderspielplätzen haben Hunde generell nichts zu suchen.
- Außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dürfen Hunde ohne Leine laufen. Doch auch hier gilt: In Wäldern außerhalb der Wege muss der Hund angeleint werden. Er sollte auch angeleint werden, sobald sich andere Personen durch den Hund bedroht oder belästigt fühlen. Denn jede Hundehalterin und jeder Hundehalter haftet letztlich für den eigenen Hund.
Verstoß kann sehr teuer werden
Bei Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Regelungen können Geldbußen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.
Außerdem wird bei jedem Verstoß kontrolliert, ob der Hund zur Steuer angemeldet worden ist und ob ein großer Hund auch als solcher gemeldet ist. Sollte der Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet worden sein, so ist dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Um Ärger und hohe Geldbußen zu vermeiden, appelliert die Stadt Beckum daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Interesse der Allgemeinheit die oben genannten Regeln zu beachten.
Kontakt:
Wenn unklar ist, ob auf der täglichen Gassi-Route Anleinpflicht herrscht oder nicht, steht der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum für Rückfragen gern zur Verfügung, Kontakt: 02521 293206, humann@beckum.de.