Umtausch läuft seit 2013
Führerschein-Umtausch
„Um die Umtauschzeiten möglichst kurz zu halten, wäre es toll, wenn die Betroffenen möglichst früh zu uns kommen“, sagt Mareike Berkhoff vom Beckumer Bürgerbüro.
Seit 2013 waren nach und nach verschiedene Geburtenjahrgänge aufgefordert worden, ihre alten Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein austauschen zu lassen.
Der Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig ist. Bis zum 19. Januar 2033 sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob in Papier- oder Kartenform, umzutauschen. Dies erfolgt in den kommenden Jahren gestaffelt nach Ausstellungsdatum oder Geburtsjahr. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Außerdem sollen die Namen sowie die Lichtbilder aktualisiert werden. Für PKW und Motorrad gilt weiterhin eine unbefristete Fahrerlaubnis, eine Fahrprüfung muss nicht erneut abgelegt werden. Lediglich die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet.
Rosa oder graue Papierführerscheine von Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen erst zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen.
In 2021 wurden im Beckumer Bürgerbüro 859 Vorgänge bearbeitet, 2022 waren es 817 und 2023 noch 798. In 2024 wurde bereits 562 Mal der Umtausch beantragt.