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Gehwege von Laub, Unkraut und Schmutz befreien

Dasselbe gilt für Unkraut oder Verunreinigungen. Das sieht die Straßenreinigungssatzung der Stadt Beckum vor, nach der die Reinigung der Gehwege auf die Eigentümerinnen und Eigentümer übertragen wurde.

Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich ebenfalls aus der Satzung. Demnach müssen die Gehwege gekehrt und Verunreinigungen beseitigt werden, und zwar nach Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich werktags bis spätestens samstags. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob sie von Passantinnen und Passanten (Zigarettenschachteln, Getränkedosen oder Ähnliches) oder Tieren (Hundekot) verursacht wurden oder durch die Natur (Laub, Äste, Baumfrüchte) bedingt sind. Daher sollten auch Unkraut, Gras, Wildkräuter, Algen und sonstige Pflanzen aus der Gehwegfläche entfernt werden. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

Der Kehricht, das Laub und der Unrat dürfen nicht auf die Fahrbahn oder in die Gosse gefegt werden, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. 


Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren