Bundestagswahl
Bundestagswahl 2025
Informationen zu einer vorgezogenen Neuwahl entnehmen Sie bitte den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin:
Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung - Die Bundeswahlleiterin
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Vorschlag, den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Neuwahl des Bundestages zu bestimmen, zugestimmt.
Hinweis: Das Wahlamt ist dabei, die Bundestagswahl vorzubereiten. Aktuell sind noch nicht alle Fristen und Termine bekannt. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.
- Internetseite der Bundeswahlleiterin
- Information für Auslandsdeutsche auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin
Bewerbung - Wahlhelfer*innen
Bei Wahlen in Beckum sind in Wahllokalen und bei der Briefwahlauszählung hunderte Wahlhelfende im Einsatz. Diese Wahlhelfenden sind zum größten Teil Bürgerinnen und Bürger der Stadt Beckum. Wenn Sie für die anstehende Wahl wahlberechtigt sind, laden wir Sie herzlich ein, bei einem wichtigen Teil der Demokratie mitzuwirken.
- Über Online-Bewerbung können Sie sich zur kommenden Wahl freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden.
- Unter Informationen für Wahlhelfer*innen finden Sie unterschiedliche Anforderungen, Aufgaben und einen annähernden Tagesablauf am Wahltag.
Wahlberechtigung
Wählen dürfen deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, wenn sie- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder - aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
Wählbarkeit
Wählbar ist jede Deutsche und jeder Deutsche, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Stimmabgabe
Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der*die Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.Briefwahlunterlagen für eine mögliche Neuwahl:
Bitte verzichten Sie aktuell auf Briefwahlanträge für eine mögliche Neuwahl!
Sollte eine Neuwahl im Februar 2025 stattfinden, wird Mitte Januar das Wählerverzeichnis aufgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt nutzen Sie bitte bevorzugt den Online-Briefwahlantrag oder das Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Das Online-Formular wird zu gegebener Zeit im Internet zur Verfügung gestellt. Ihre Wahlbenachrichtigungskarte wird Sie voraussichtlich ab Ende Januar erreichen.
Deutsche im Ausland
Im Ausland lebende Deutsche sollen ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bitte schnellstmöglich versenden.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei der Antragstellung unterscheidet, ob die antragstellende Person
a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.
Bitte verwenden Sie
- bei der Fallkonstellation a) das Antragsformular „Anlage 2“. Eine Einreichung per E-Mail (wahlen@beckum.de) oder Fax (02521 2955-3399) ist in diesem Fall möglich.
- bei der Fallkonstellation b) das Antragsformular „Anlage 2a“. Bitte fügen Sie zusätzlich auf gesondertem Blatt eine Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei. Da Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Antrag abgeben, ist die Einreichung nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Abgesehen von der aktuell unklaren Termin- und Fristenlage erhalten Sie nachfolgend grundlegende Informationen zur Durchführung der Bundestagswahl.Wahlergebnisse Bundestag 2021
Homepage des Bundeswahlleiters mit endgültigem Gesamtergebnis
Barrierefreie Darstellung der Ergebnisse aus Beckum:
Erststimme Beckum
Barrierefreie Darstellung der Ergebnisse aus dem Wahlkreis 130:
Erststimme Wahlkreis 130