Informationen für Wahlhelfer*innen. September 2021
Ein Kreuz machen alleine reicht Ihnen nicht? Dann sind Sie hier genau richtig!
Wir haben einige Informationen rund um das Thema Wahlhelfende für Sie zusammengestellt.
Grundsätzlich können Sie immer Ihre Bereitschaft für die Übernahme des Ehrenamtes im Wahlvorstand erklären. Das Wahlamt setzt sich dann vor der nächsten Wahl oder Abstimmung mit Ihnen in Verbindung und fragt nach, ob sie als Mitglied in einem Wahlvorstand eingesetzt werden möchten.
Anforderungen und Aufgaben
- Sie sind das erste Mal dabei? Kein Problem: erfahrene Schriftführende und Wahlvorstände stehen Ihnen zur Seite. Nach ein paar Wahlen im Wahlvorstand haben Sie genug Erfahrungen gesammelt und können als Schriftführung oder als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher eingesetzt werden.
- Sie müssen zur anstehenden Wahl wahlberechtigt sein.
- Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse: alles Nötige wird mit einer Wahlschulung und mit dem Schulungsmaterial vermittelt.
- Es erfolgt eine Einteilung in zwei Wahlteams (Frühschicht 7:30 bis 12:30 Uhr und Spätschicht 12:30 bis 18:00 Uhr). Die genaue Einsatzzeit am Wahltag klären Sie mit Ihrem Team im Wahllokal. Erst wenn es spannend wird, um 18:00 Uhr bei der Stimmenauszählung, muss das gesamte Team im Wahllokal sein.
- Die Beisitzenden kontrollieren die Wahlbenachrichtigungskarten bzw. den Personalausweise und geben dann die Stimmzettel aus.
- Die Schriftführenden betreuen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlniederschrift während der Wahlhandlung auf.
- Die Wahlvorstehenden leiten die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Auszählung.
- circa 19:00 Uhr:
In manchen Wahllokalen ist schon alles ausgezählt, in anderen dauert es ein paar Minuten länger. Zuletzt bringen die Wahlvorstehenden die Wahlunterlagen zum Wahlamt, für die anderen Wahlhelfenden ist dann Feierabend.
Bei offenen Fragen helfen Ihnen unsere Kolleginnen vom Wahlamt auch ganz individuell auf Ihrem Weg zur wichtigen Funktion für die kommende Bundestagswahl.
Entlohnung
Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal oder bei der Briefwahlauszählung erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt 60 Euro bei Übernahme eines Funktionsamtes. Für alle, die zum ersten Mal mitmachen und auch für diejenigen, die schon als Wahlhelfer*innen im Einsatz waren, bieten wir Wahlschulungen an.