Stadtrat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat stehen zur Wahl
Bei der Kommunalwahl in Beckum werden der Rat und der Bürgermeister sowie der Kreistag und der Landrat gewählt. Die nächste Wahl findet am 14. September 2025 statt.
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Beckum am 14.09.2025 wurde im Amtsblatt Nr. 06/2025 veröffentlicht.
Die Bekanntmachung zur aktuelle Wahlbezirkseinteilung wurde im Amtsblatt Nr. 34/2024 veröffentlicht.
Informationsheft: Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!
Weitere Infromationen zur Kommunalwahl von der KLS-NRW
Wer darf wählen?
Wahlberechtigung:
Zu den Wahlen sind die Personen wahlberechtigt, die am 14. September 2025
- Deutsch Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (spätestens am 14. September 2009 geboren),
- seit mindestens dem 29. August 2025 ununterbrochen ihre Wohnung – bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung – in Beckum haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird mit dem Stand 10. August 2025 erstellt.
Informationen zu der Kommunalwahl am 14. September 2025
Hinweise für Personen, die sich nach dem 10. August an-, ab- oder ummelden
Eintragung in das Wählerverzeichnis:
- In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am Stichtag, 10. August 2025, mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Beckum gemeldet sind. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
- Wahlberechtigte, die in der Zeit vom 11. August 2025 bis zum 29. August 2025 von außerhalb zuziehen oder innerhalb der Stadt Beckum umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirkes eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung unaufgefordert zugeschickt.
- Ziehen Sie vor dem Wahltag aus der Stadt Beckum und aus dem Kreis Warendorf fort, geht das Wahlrecht verloren und Sie werden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Gleichzeitig erhalten Sie ein Wahlrecht am Zuzugsort, sofern sich dieser in NRW befindet.
- Sollten Sie nach dem 29. August 2025 aus Beckum in einen anderen Ort des Kreises Warendorf ziehen, so werden Sie in Beckum aus dem Wählerverzeichnis gestrichen und am neuen Wohnort nur für die Kreiswahlen eingetragen. Gleiches gilt, wenn Sie nach dem 29. August 2025 aus dem Kreisgebiet nach Beckum ziehen.
Bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig!!