Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung

Alle Menschen überall auf der Welt haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Leider gibt es überall auf der Welt, und auch bei uns in Deutschland, noch Gewalt.

Frauen und Mädchen sind besonders häufig von Gewalttaten betroffen. Ein großer Teil der Gewalt gegen Frauen und Mädchen begründet sich allein in der Tatsache, dass sie weiblich sind oder weiblich gelesen werden.  Daher spricht man hier von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Gewalt hat viele hässliche Gesichter und jeder Form von Gewalt gilt es den Spiegel vorzuhalten.

Damit sich etwas ändert, müssen auch Gesetze verändert werden. Es ist aber auch gesellschaftspolitisches umdenken und ein Veränderungswille notwendig. Denn Gewalt gilt als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Das Maß an Gewalt kann daher als Gradmesser für den Umsetzungsstand der Gleichstellung herangezogen werden.


  • Istanbul-Konvention

    Mit der Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gemeint. Die Abkürzung bezieht sich dabei um den Tagungsort des Europarats und der dortigen Verabschiedung des Übereinkommens.

    Nach der Unterzeichnung und Ratifizierung ist dieses Übereinkommen nun seit Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland. In der Hierarchie der Gesetzgebung kommt es einem Bundesgesetz gleich. Sie gibt für alle staatlichen Ebenen Impulse und Verpflichtungen die Gewalt gegen Frauen und Mädchen aktiv zu bekämpfen und präventiv zu agieren.

  • Notruf Genitalverstümmelung 01803 767346

    Am 6. Februar ist der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung.

    (K)ein Problem in Deutschland? Diese Gewalt findet in unserer Gesellschaft statt, wird aber unterschätzt. Bis zu 50.000 hier lebende Mädchen sind aktuell von Genitalverstümmelung, oft mit FGM (Female Genital Mutilation) abgekürzt, bedroht.

    Die Praxis ist in Deutschland verboten und steht auch unter Strafe wenn die Tat nicht in Deutschland durchgeführt worden ist. 

    Hier stehen nicht etwa Unwissenheit der Täterinnen und Täter zur Debatte. Diese Taten werden bewusst aus traditionellen Beweggründen durchgeführt.

    Zu den Risikoländern gehören einige afrikanische Länder, Indonesien, Malaysia, Jemen und andere.

    Die Mädchen werden oft in das Heimatland der Eltern oder eines Elternteils gebracht. Aber auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern werden diese Eingriffe illegal durchgeführt.

    Bei einer Genitalbeschneidung handelt es sich um eine einmalige sehr schwere Misshandlung mit irreparablen Folgen für das Mädchen. Oftmals versterben sie an den Folgen des Eingriffs oder sind für ihr Leben lang traumatisiert.

    Genitalverstümmlung ist eine Menschenrechtsverletzung und eine schwere Straftat.

    Deshalb brauchen die Mädchen den Schutz nicht nur durch den Staat, sondern auch durch die Gesellschaft.

    Genitalbeschneidungen an Mädchen werden immer noch praktiziert. Das ist in Deutschland verboten und das gilt auch, wenn diese im Ausland durchgeführt werden. 

    Die Genitalbeschneidungen teilen sich in 4 Typen auf:

    I Klitoridektomie

    teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut

    II Exzision

    Typ 1 mit zusätzlicher Entfernung der inneren Schamlippen, mitunter auch der äußeren Schamlippen

    III Inflibulation

    Verengung der Vaginalöffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses, indem die inneren und/oder äußeren Schamlippen entfernt und anschließend zusammengefügt werden, mit oder ohne Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris

    IV andere

    alle anderen schädlichen Praktiken am weiblichen Genital, wie zum Beispiel stechen, brennen, verätzen

    Das ist ein Thema was aus der Tabuzone herausgeholt werden muss.

    Im Buch “Wüstenblume" wird die Geschichte von Waris Dirie erzählt. Sie  wurde im Alter von fünf Jahren Opfer einer Beschneidung. In dem Buch erzählt sie ihre Geschicht.
    Heute kämpft Waris Dirie als UNO-Sonderbotschafterin gegen die Genitalverstümmelung, die täglich 6000 Mädchen weltweit erleiden müssen.

    Yuna ist ein Projekt auf Landesebene und arbeitet zu diesem Thema. Mehr Informationen zur Genitalbeschneidung und über das Projekt gibt es hier.  

    Es gibt aber auch auf Landesebene den  „Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen". Auch hier gibt es noch vieles zum Nachlesen. 


  • Catcalling ist kein Flirten - es ist ein sexueller Übergriff

    Was ist Catcalling?

    Unter Catcalling versteht man die verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum durch Geräusche wie beispielsweise Pfiffe, vermeintliche Komplimente oder auch Beleidigungen.

    Es ist eine Form des alltäglichen Sexismus. Hiermit sollen viele Personen, insbesondere Frauen, regelmäßig konfrontiert werden um eine Herabwürdigung der betroffenen Person aufgrund ihres Geschlechts herbeizuführen.

    Definition von Catcalling

    Es handelt sich um jeweils eine Form sexueller Belästigung im öffentlichen Raum ohne körperlichen Kontakt.

    Die Istanbul Konvention - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - ordnet verbale sexuelle Gewalt unter geschlechtsspezifische Gewalt ein, da sich die Vorfälle überwiegend gegen Frauen richten.

    Sie definiert jede Handlung geschlechtsspezifischer Natur, die zu körperlichen, psychischen, sexuellem oder wirtschaftlichen Leiden führt oder führen kann als geschlechtsspezifische Gewalt.

    Kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit

    Catcalling stellt zur Zeit weder einen Straftatbestand dar, noch eine Ordnungswidrigkeit.

    Über eine mögliche Strafbarkeit ist noch nicht entschieden.

    Die Einordnung dieses Verhaltens ist vielschichtig.

    Es bedarf der Klärung und Abgrenzung der beiden Rechtsbereiche in Zusammenhang mit Fragestellungen zum alltäglichen Sexismus und gleichberechtigter Teilhabe am öffentlichen Raum.

    Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen auch noch empirische Studien zu einem Kausalzusammenhang zwischen Catcalling und der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Studien hingegen zeigen, dass sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum durchaus Angstgefühle, Depressionen und das psychische Befinden der Betroffenen negativ beinflussen kann.

    Es herrscht auch keine Einigkeit darüber, was als sexuelle Belästigung wahrgenommen wird. Hier spielen verschiedene kulturelle und individuelle Gründe eine Rolle. So können die gleichen verbalen Äußerungen je nach Land, Kulturkreis oder auch Milieu als Kompliment oder eben als sexuelle Belästigung wahrgenommen werden.

    Das macht deutlich, dass sich das Problem alleine durch eine strafrechtliche Einordnung nicht alleine lösen lässt. Das sogenannte soziale Gewissen von allen Menschen ist hier gefragt.

    Ein Blick über die Grenzen

    Zeigt, dass in verschiedenen Ländern wie den Niederlangen, Belgien, Portugal und Frankreich Catcalling geahndet wird.


  • Cybermobbing

    Cybermobbing ist ein gesellschaftspolitisches Phänomen

    Cybermobbing ist eine Erfahrung, die Frauen im Netz verstärkt trifft. Und dies nicht erst seit der Corona-Pandemie, in der mehr Zeit online verbracht wurde.

    Bei einer Zahl betroffener Frauen von 73% kann nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden, sondern von einem gesellschaftspolitischen Phänomen.

    Und ein paar Zahlen

    Amnesty International, 2018

    • In jedem 15. Tweet wird eine weiße Frau missbräuchlich erwähnt.
    • In jedem 10. Tweet wird eine schwarze Frau missbräuchlich erwähnt.


    Amnesty International, 2017

    • 55% der Frauen empfinden Stress, Angst oder Panikattacken nach einer Gewalterfahrung im Netz.
    • 41% der Frauen hatten Angst um ihr Leben nach einer Gewalterfahrung im Netz.
    • 24% hatten Angst um die Sicherheit ihrer Familie.
    • 76% der Frauen haben ihre Netzaktivitäten nach einer Gewalterfahrung im Netz verändert.
    • 32% von ihnen haben aufgehört im Netz ihre Meinung zu äußern.

    Sie können sich gegenseitig helfen. Und wenn das nicht hilft, dann können Sie sich Hilfe von
    hateaid holen.

  • Sexismus