Sportförderung

Der Rat der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 eine Neufassung der Sportförderrichtlinie der Stadt Beckum beschlossen.

Der Sport ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens mit hoher sozial- und gesundheitspolitischer Bedeutung. Die Stadt Beckum fördert den Sport im Stadtgebiet insbesondere durch den Bau, die Unterhaltung und die Bereitstellung von Sportanlagen zu Übungs- und Wettkampfzwecken sowie durch die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel.

Die Sportförderung gliedert sich insbesondere in:

  • die Bereitstellung von Sportanlagen für den Schul- und Vereinssport sowie für sonstige Sportgemeinschaften,
  • Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen,
  • Zuschüsse zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten für selbst unterhaltene Sportanlagen,
  • Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten,
  • Zuschüsse zu angemieteten Sportanlagen,
  • Zuschuss zur Förderung des Erwerbs des Deutschen Sportabzeichen,
  • Zuschüsse zu Vereinsjubiläen,
  • Zuschüsse zur Errichtung, Umbau und zur Erweiterung von Sportanlagen sowie zur Durchführung größerer Unterhaltungsmaßnahmen,
  • Zuschüsse zu sonstigen Veranstaltungen und Maßnahmen,
  • Zuschüsse an den Stadtsportverband Beckum e. V.

Bitte beachten Sie für die Beantragung von Zuschüssen die genannten Hinweise und Fristen in der Sportförderrichtlinie sowie für die Beantragung von Nutzungszeiten in den städtischen Sport- und Turnhallen beziehungsweise den Außensportanlagen die Hinweise für die Beantragung von Nutzungszeiten und das erforderliche Antragsformular.