Offener Ganztag
Alle fünf Beckumer Grundschulen bieten in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger umfangreiche außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGS) sowie eine verlässliche Betreuung bis 16:00 Uhr für Grundschulkinder an.
Die Mütterzentrum Soziales Netzwerk gGmbH ist die Trägerin der OGS an der Martinschule, Sonnenschule, Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule und Roncallischule. Für die Städtische Grundschule Mitte ist der DRK-Kreisverband Warendorf-Beckum e.V. der Träger.
Das Angebot der OGS ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt schriftlich für die Dauer der Grundschulzeit, wenn nicht zum Ende eines Schuljahres gekündigt wird. Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was bietet die OGS?
Die OGS verfügt über ein umfangreiches Angebot:
- Verlässliche Betreuung im Anschluss an den regulären Schulunterricht an allen Schultagen. Bei Bedarf Betreuung vor 8:00 Uhr und nach 16:00 Uhr und an unterrichtsfreien Tagen
- Betreuung in den Oster- und Herbstferien sowie drei Wochen in den Sommerferien
- Mittagessen
- Hausaufgabenbetreuung
- Bildungs-, Freizeit- und Förderangebote
- Verlässliche Betreuung im Anschluss an den regulären Schulunterricht an allen Schultagen. Bei Bedarf Betreuung vor 8:00 Uhr und nach 16:00 Uhr und an unterrichtsfreien Tagen
Was kostet die OGS?
Für den Besuch der OGS erhebt die Stadt Beckum einen öffentlich-rechtlichen Elternbeitrag. Die monatliche Beitragshöhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen. Die Höhe des Elternbeitrags ergibt sich aus der Anlage 2 der Elternbeitragssatzung Kindertagesbetreuung. Unter Dokumente auf der folgenden Seite sind alle Tabellen über die Höhe der monatlichen Elternbeiträge hinterlegt:
ElternbeitragstabellenWelche Verpflichtungen gehen die Eltern mit der Anmeldung ein?
In dem Elternbeitrag sind die Kosten für die Mittagsverpflegung nicht enthalten.
Nach der Aufnahme besteht grundsätzlich die Pflicht, an jedem Schultag mindestens bis 15:00 Uhr an der OGS teilzunehmen.
Freistellungen vom Besuch der OGS sind möglich, zum Beispiel für die Teilnahme an Angeboten von Sportvereinen, Musikschule oder für familiäre Ereignisse.
Eine Abmeldung erfolgt schriftlich zum Schuljahresende (31.07.). Im laufenden Schuljahr ist eine Abmeldung in begründeten Ausnahmefällen möglich.