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Jahresabschlüsse

Jahresabschluss

Zum 1. Januar 2009 hat die Stadt Beckum ihr Rechnungswesen auf das System der doppelten Buchführung nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements umgestellt.

Die Haushaltswirtschaft richtet sich deshalb nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) vom 16. November 2004.

Durch Artikel 2 dieses Gesetzes sind die Gemeindeordnung und durch Artikel 4 die Kreisordnung entsprechend geändert worden. Artikel 15 enthält die neu gefasste Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NRW – KomHVO NRW).

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Stadt Beckum zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Es muss unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermitteln und ist zu erläutern.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Schlussbilanz, den Teilrechnungen und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.