Amtsblatt
Bekanntmachungen werden laut § 15 der Hauptsatzung im Amtsblatt der Stadt Beckum vollzogen.
Dieses Internet-Angebot dient Ihrer Information; rechtsgültig ist allein die gedruckte Ausgabe des Amtsblatts.
Das aktuelle Amtsblatt liegt im Rathaus Beckum an der Information und im Bürgerbüro und im Rathaus Neubeckum im Bürgerbüro aus.
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Anfrage an stadt@beckum.de