Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Neubeckum
Planen Sie einen neuen Anstrich oder eine andere Verschönerung Ihrer Immobilie?
Dann können Sie – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind – einen Zuschuss im Rahmen der Städtebauförderung bei der Stadt Beckum beantragen. Der Rat der Stadt Beckum hat am 29.11.2022 die Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von Zuschüssen für Hof- und Fassadengestaltung, Entsiegelung und Begrünung von Hofflächen im Bereich der Innenstadt Neubeckum (Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Neubeckum) beschlossen.
Attraktive Fassaden werten die Innenstadt auf
Durch die finanzielle Unterstützung soll die private Investitionsbereitschaft angeregt werden. Die Fassaden der Häuser sind die Gesichter der Straßen. Attraktive Fassaden werten die Innenstadt und das Image des gesamten Standortes auf. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Beckum fördern daher in einem festgelegten Gebiet der Neubeckumer Innenstadt (Fördergebiet) Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Entsiegelung, Begrünung und einiges mehr. Dazu zählen zum Beispiel die Herrichtung der Fassaden sowie die Herrichtung von Hof- und Gartenflächen oder die Beseitigung von Versiegelungen.
Sind Sie antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Gebäuden, baulichen Anlagen und Grundstücken, die im Fördergebiet liegen. Das Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Neubeckum ist eine von zahlreichen Maßnahmen aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Innenstadt Neubeckum (ISEK Neubeckum). Ob auch Ihr Grundstück im Fördergebiet liegt und was Sie sonst noch berücksichtigen müssen, erfahren Sie in den aufgeführten Informationen oder beim Innenstadtmanagement Neubeckum (Ansprechpartnerinnen Frau Siebert und Frau Kappenberg). Sollte es sich bei Ihrem Objekt um ein Denkmal handeln, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Förderung aus dem Hof- und Fassadenprogramm möglich ist.
Lassen Sie sich telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten!
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Neubeckum
Begleitender Gestaltungsleitfaden
Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung