Beckum aus der Vogelperspektive

Glas

Modernes Leben wäre ohne Glas nicht mehr möglich. Glas ist ein wertvoller Rohstoff, der unendlich oft ohne Qualitätseinbußen recycelt werden kann. Oft kommt es bei der Glasentsorgung jedoch zu Problemen. Es bestehen Unklarheiten; viele wissen nicht, wie man Glas richtig entsorgt.

Hinweise zur Glasentsorgung

Regelungen zum Pfand

Allgemein gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher können pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Ganz gleich, ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Händler dürfen nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterscheiden. Geschäfte, die pfandpflichtige Plastik- und Glas-Einweggetränkeverpackungen verkaufen, sind zur Rücknahme von Plastik- und Glasverpackungen verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, wo diese gekauft wurden. Gleichzeitig sind sie zur Pfanderstattung verpflichtet. Umgekehrt gilt: Wer keine Getränke in Dosen verkauft, ist auch nicht zur Rücknahme von Dosen und zur Pfanderstattung verpflichtet. Nach wie vor gilt die Schutzklausel für kleinere Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: Sie müssen leere Getränkeverpackungen nur von den Marken und aus solchen Materialien zurücknehmen, die sie selbst in ihrem Angebot haben. 

Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Einwegflaschen beziehungsweise Dosen sind ebenfalls pfandpflichtig. Das gilt beispielsweise für Säfte, Eistee, Fitnessgetränke, Kaffee oder aromatisiertes Wasser sowie für so genannte Alcopops. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr - wie bisher - vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben weiterhin Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons.

Quelle: Bundesumweltministerium, Berlin